Krankenkassen

Die Selbsthilfe wird im Allgemeinen durch ihre ehrenamtlichen Akteure getragen, die viel Zeit in den guten Zweck einbringen.

Daneben entstehen allerdings auch Kosten, die durch persönlichen Einsatz nicht abgegolten werden können, wie z. B. der Druck von Broschüren und Werbematerialien, Bürobedarf, Teilnahmegebühren an Veranstaltungen etc.

Da die Selbsthilfe inzwischen die vierte Säule des Gesundheitssystems darstellt, wird sie durch die Krankenkassen finanziell gefördert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es bei dem Selbsthilfethema der Gruppe um jeweils ein Krankheitsbild geht.

Die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe bildet § 20 h fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

An dieser Stelle ist auch geregelt, dass die Förderung als Kassenarten-übergreifende Pauschalförderung und kassenindividuelle Projektförderung erfolgt.

Mindestens 70 Prozent der von der GKV zur Verfügung gestellten Gesamtmittel fließen in die Pauschalförderung zur Basisfinanzierung der Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Die übrigen maximalen 30 Prozent verbleiben für die Förderung von zeitlich und inhaltlich begrenzten Projekten im Rahmen der Selbsthilfearbeit.

Die Anträge, d. h. Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zu GKV Selbsthilfeförderung. Sie können Sie digital am entsprechenden Endgerät ausfüllen. Bitte beachten Sie zudem die Nebenbestimmungen.

Die Belegliste für die Mittelverwendung wird mit dem Zuwendungsbescheid verschickt und liegt nicht digital vor. Es müssen immer zwei Unterschriften auf den Anträgen und der Belegliste stehen.

Sollten Sie Hilfestellung bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns als Kontaktstelle und vereinbaren einen Termin mit uns!

Termine für die Antragstellung bei den Krankenkassen in 2026

15.02.2026

Abgabetermin Pauschalförderung der Krankenkassen für das Jahr 2026 bei den Krankenkassen eingehend. Lassen Sie sich bei uns rechtzeitig beraten!
Beachten Sie dazu unbedingt die aktuellen Richtlinien und Formulare der Krankenkassen auf deren Homepage.