Magistrat der Stadt Bremerhaven, Amt 53 (Gesundheitsamt)
Die Selbsthilfe wird im Allgemeinen durch ihre ehrenamtlichen Akteure getragen, die viel Zeit in den guten Zweck einbringen.
Daneben entstehen allerdings auch Kosten, die durch persönlichen Einsatz nicht abgegolten werden können, wie z. B. der Druck von Broschüren und Werbematerialien, Bürobedarf, Teilnahmegebühren an Veranstaltungen etc.
Sowohl Gruppen mit einem Krankheitsbild als Thema, als auch Gruppen, deren Thema nicht im Gesundheitsbereich liegt (z. B. Zusammenschluss einer Minderheit, Personen mit einem gleichen Lebensthema o. ä.) können Gruppengelder über den Magistrat der Stadt Bremerhaven beantragen.
Anders als bei den Krankenkassen gibt es hier eine erste und zweite Vergaberunde, d. h. sollte nach der 1. Vergaberunde noch Geld übrig sein, ist es möglich, in der zweiten Jahreshälfte noch einmal einen Betrag zu beantragen.
Die Förderrichtlinien und Anträge können Sie unten stehenden links entnehmen.
Sollten Sie Hilfestellung bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns als Kontaktstelle und vereinbaren einen Termin mit uns!
Richtlinie
Die Zusammenarbeit zwischen dem Magistrat und der ´Selbsthilfe Bremerhavener Topf e.V.´ erfolgt auf der „Richtlinie zur Förderung der Selbsthilfe“, beschlossen am 27.08.2014.
Formulare
Den Antrag auf Zuwendungen des Magistrats der Seestadt Bremerhaven finden Sie hier in zwei Versionen:
(bitte beachten: bei beiden Formularen handelt es sich um beschreibbare PDF-Dateien. Alle blau unterlegten Felder können mit den aktuellen Daten und Texten ausgefüllt werden. Die Anschrift unseres Vereins ist immer noch mit Georgstraße 79 angegeben. Das können wir im Moment nicht ändern. Deshalb bitte diesen Text händisch überschreiben!)
Zuwendungsantrag mit Ausfüll- und Rechenfunktion. Verwenden Sie dieses Formular bitte, wenn Ihr PC über Adobe Reader und Java verfügt. Mit diesem Formular erhalten Sie beim Ausfüllen gleich eine Differenzberechnung zwischen den Einnahmen und den Ausgaben; sodass automatisch der Zuwendungsbetrag erscheint.
Mit dem folgenden Formular können Sie ebenfalls Ihren Antrag am PC ausfüllen; einschließlich der Beträge. Hier müssen Sie nur die Summen und die Differenzen händisch errechnen und eintragen.
Beide Formulare wurden von Edgar Bönninghoff technisch aufgebaut. Ziel war es, Ihnen beim Ausfüllen den gleichen Komfort zu bieten, wie Sie es bei den Krankenkassenanträgen gewohnt sind. Falls Sie technische Probleme haben, melden Sie sich bitte!
Übrigens: In beide Formularvorlagen können Sie das jeweils aktuelle Antragsjahr selbst ausfüllen!
Der Verwendungsnachweis zur Abrechnung der Zuwendung erfolgt über folgendes Formular:
Termine für die Antragsstellung beim Magistrat 2026/2027
31.03.
Letzter Termin Verwendungsnachweis Selbsthilfeförderung Magistrat 2025.
(im Gesundheitsamt des Magistrats eingehend. Bei Beratungsbedarf durch unsere Geschäftsstelle mit entsprechendem Vorlauf)
28.08.
Letzter Abgabetermin Selbsthilfeförderung Magistrat (Restmittel 2026) und Poolförderung 2026 und Förderung der Selbsthilfe 2027.
(in der Geschäftsstelle der Selbsthilfe Bremerhavener Topf e. V. Bei Beratungsbedarf durch unsere Geschäftsstelle mit entsprechendem Vorlauf)
Verfahrensablauf
Hier finden Sie Dokumente über den Verfahrensablauf einer Förderung und die Aufgaben der einzelnen Akteure.
(entsprechend der „Richtlinie zur Förderung der Selbsthilfe“ des Magistrats)
(entsprechend der „Richtlinie zur Förderung der Selbsthilfe“ des Magistrats)